Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Fehlende Freigabe der Einbahnstraße entgegen Fahrtrichtung für Radfahrer
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 231103
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Gobbinstraße 12
Gobbinstraße 12
Anmerkung
05.12.2022 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.
05.12.2022 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
13.02.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde richtet sich bei der Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung natürlich nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO).
Demnach soll Radverkehr in Einbahnstraße, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen.
Nach einer Vorortbegehung und Vermessung der zur Verfügung stehenden Straßenbreite verbleibt neben den in dieser Straße fast durchgängig parkenden Fahrzeugen eine Restbreite von 3,00 m. Das ist nicht ausreichend.
Da im Begegnungsfall weder die Fahrzeuge auf Grund des linksseitigen Bordes, noch der Radverkehr auf Grund der parkenden Fahrzeuge ausweichen könnten, wird die Gobbinstraße für Radverkehr in Gegenrichtung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht geöffnet.