Maerker Drucklogo

Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Lärmbelästigung durch Bahnbetriebe in gesamter Stadt

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 231259
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, im gesamten Stadtgebiet findet sowohl am Tag als auch in der Nacht eine massive Lärmbelästung (Hupen) durch den Betrieb der Bahn statt. Die Lebensqualität in unserer Stadt leidet sehr stark darunter - bitte veranlassen Sie entsprechende Verbesserungen.
Ort/Datum/Foto
Falkenberg
Bahnhofstraße

Anmerkung

06.12.2022 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

06.12.2022 Bezüglich Ihres Anliegens können wir Ihnen jedoch vorab folgendes mitteilen:

Die hier vorhandenen, dem öffentlichen Schienenverkehr dienenden Verkehrswege sind bestandsgeschützt und dürfen zu jeder Tages- und Nachtzeit befahren werden. Das Abgeben akustischer Warnsignale (Hupen) bedarf keiner immissionsrechtlicher Genehmigung; selbst dann nicht, wenn Verkehrswege stärker als bisher frequentiert würden. Einschlägig ist ³ 38 des BlmSchG. Der von Schienenfahrzeugen emittierte Lärm - einschließlich des "Zughupens" an technisch nicht gesicherten Bahnübergängen - unterliegt keiner Lärmobergrenze. Das Warnen des kreuzenden Straßenverkehrs ist aus Sicherheitsgründen unumgänglich. Zudem sind akustische Signaleinrichtungen der Schienenfahrzeuge vom Regelungsinhalt der BlmSchV ausgenommen, da es sich nicht um Verkehrslärm, sondern - wie bereits erwähnt - um Warnsignale handelt.
Die Anforderungen an akustische Signaleinrichtungen sind in einer gesonderten Verordnung geregelt; die Einhaltung der Vorgaben wird vom EBA überwacht. Um die sichere Hörbarkeit der Signale auch bei lauten Nebengeräuschen für die Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewährleisten, bestehen für die Bahn strikte Vorgaben. Die Signalhörner müssen strenge Anforderungen an Schalldruck und bestimmten Frequenzen erfüllen.

Kurz gesagt: Es liegt nicht im Rahmen unserer Möglichkeiten, auf die Häufigkeit, die Lautstärke und den Schall des Hupens Einfluss zu nehmen.

Wir werden Ihr Anliegen an die zuständige Behörde weiterleiten.