Anmerkung
12.12.2022: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
16.01.2023: Bei der Besagten Fläche handelt es sich um eine private Fläche, auf dieser hat die Stadt Eberswalde keine Befugnisse. Für Müll auf privaten Flächen, der nicht gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Brandenburger Abfall- und Bodenschutzgesetz entsorgt wird, ist das Umweltamt des Landkreises Barnim zuständig. Der Hinweis wurde entsprechend an die Kollegen weitergeleitet.