Anmerkung
12.01.23 - Die genannten Ablagerungen wurden außerhalb städtischer Flächen abgelegt. Daher wurde die zuständige Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt und zur Beräumung aufgefordert.
11.01.23 - .Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.