Anmerkung
17.01.23 - Die herrenlosen Ablagerungen wurden außerhalb städtischer Flächen vorgefunden. Daher wird der zuständige Eigentümer in Kenntnis gesetzt und zur Beräumung aufgefordert.
16.01.23 - .Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.