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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Kein Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235625
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In gesamten Bereich Fichtenberg, Altenau und Mühlberg ist absolut keine Straße vom Schnee befreit. Ganz starke Leistung, wenn man bedenkt, dass wir das ganze Jahr auf den Winter warten.
Ort/Datum/Foto
Mühlberg/Elbe
Kirchstraße 1

Anmerkung

18.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.

18.01.2023 Winterdienst heißt, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen im Rahmen der Möglichkeit Schnee geräumt und Glätte bekämpft wird.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Qualität. Bei Schnee und Glätte handelt es sich um Naturereignisse, die nur im gewissen Rahmen vorhersehbar sind.

Für die Beseitigung von Schnee und Eis auf Straßen und an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind Gemeinde, Städte oder sogar das Land oder der Bund zuständig.

Es gibt zum einen die zeitliche Komponente. Auf allen wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr mit starkem Berufsverkehr oder Linienbusverkehr soll der Winterdienst so stattfinden, dass die Straßen täglich zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar sind. Alle anderen überörtlichen Straßen, Geh- und Radwegen außerhalb der Ortschaften werden nachrangig nach dem örtlichen Verkehrsbedürfnis behandelt.

Unter Umständen sind die Kolleginnen und Kollegen in wechselnden Schichten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zweite Komponente betrifft die jeweilige Wetterlage. Bei Schneefall, Eis- und Reifglätte sollen die Straßen befahrbar sein. Bei starkem und langanhaltendem Schneefall soll wenigstens je Richtung ein Fahrstreifen befahrbar sein. Bei starken Schneefall und Schneeverwehungen kann die Befahrbarkeit nicht mehr sichergestellt werden.

Die Befahrbarkeit einer Straße bedeutet, dass Behinderungen durch Schneereste oder je nach Wetterlage und Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit geschlossener Schneedecke gerechnet werden muss. Auch kann stellenweise Reif- und Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.

Von allen Verkehrsteilnehmern wird erwartet (laut Straßenverkehrsordnung), dass auch mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Geschwindigkeit und der passenden Winterbereifung gefahren wird, für Fußgänger entsprechendes Schuhwerk.

Die Straßenmeistereien, Landesbetriebe, Bauhöfe, beauftragten Unternehmen und weitere haben Ihre Winterdienstpläne bereits im letzten Jahr erstellt. Seien Sie gewiss, dass Sie die Wetterverhältnisse im Blick haben und entsprechend auf den aktuellen Schneefall reagieren werden. Denn auch wenn Sie sie jetzt nicht sehen, Sie sind sicherlich bereits unterwegs.

Wir bitten Sie daher um Geduld und Verständnis!