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Ampel

Beschreibung

Mangelhafter Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235775
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Mangelhafter Winterdienst in Fichtenberg und Mühlberg!
Ort/Datum/Foto
Mühlberg/Elbe
Boragker Straße 26

Anmerkung

20.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

24.01.2023 Winterdienst! Was muss die Stadt bzw. Gemeinde was muss sie nicht? Jedes Jahr werden die Verwaltung und der Winterdienst im Winter mit Beschwerden über die Art und Weise wie geräumt und gestreut wird überhäuft. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder heißt „… die Gemeinde muss…“ und „… die Gemeinde ist verpflichtet …“ möchten wir an dieser Stelle einmal darstellen, was die Gemeinde muss und zu was sie verpflichtet ist. Dabei werden Sie feststellen, dass ca. 80 % der Winterdienstleistungen der Gemeinde rein freiwillig sind und Beschwerden darüber alles andere als angebracht sind.

Streu- und Räumpflichten der Kommunen bestehen nur in den Grenzen des Zumutbaren. Die Reihenfolge, in der einzelne Straßenzüge gestreut werden, dürfen Städte und Gemeinden nach Verkehrsbedeutung und Verkehrsaufkommen bestimmen.

Städte sind zwar grundsätzlich räum- und streupflichtig, aber die Winterpflichten bestehen jedoch nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen des Zumutbaren. Eine zum Winterdienst verpflichtete Kommune kann gar nicht alle Straßenzüge gleichzeitig räumen. Sie muss zwangsläufig eine bestimmte Reihenfolge festlegen. Das hat die Stadt in ihrem Streuplan getan. Die getroffene Einteilung ist überdies an sachgerechten Kriterien ausgerichtet: Innerhalb aller gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen differenziert die Stadt noch einmal nach deren Verkehrsbedeutung und ihrem Verkehrsaufkommen. Man kann der Stadt daher nicht zum Vorwurf machen, dass sie ihrer Räumpflicht nicht nachkommt bzw. diese mangelhaft ist.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 235775.