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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235955
Status: erledigt (grün).

Katastrophale Straßenverhältnisse... Der Winter kommt ja immer so unverhofft. Komisch, dass der Steuerzahler "seinen" Gehweg vom Schnee beräumen muss, für den vom Steuerzahler finanzierten Winterdienst die Beräumung der Straßen aber scheinbar nicht verpflichtend ist... Seit Mittag schneit es u. 19.00 ist von einer Beräumung nichts zu merken...
Ort/Datum/Foto
Hohenleipisch
Lindenstraße

Foto

Anmerkung

Es kam zu einem kurzen Wintereinbruch mit Schneefall und eisiger Kälte.
Diese Witterungslage führte auch zu entsprechenden Straßenverhältnissen.
In diesem Zusammenhang gingen auch eine Vielzahl von Anrufen und Mails mit Hinweisen, Kritik oder auch Beschwerden in der Amtsverwaltung ein.
Tatsächlich war es einigen Stellen sehr glatt und die Räumung des Schnees und die Streuung der Straßen nicht immer zufriedenstellend.
An dieser Stelle möchten wir aber darauf hinweisen, dass der Winterdienst auf den kommunalen Straßen an einen externen Dienstleister übertragen ist. Ihre Hinweise wurden entsprechend weitergeleitet und werden ausgewertet.
Die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen geräumt und gestreut. Hier kommt ein Flüssigsalz (Sole) zum Einsatz, dies führt auf diesen Straßen zu einem schnelleren Tauprozess.
Dieser Aufwand kann jedoch derzeit nicht auf allen Straßen geleistet werden. Es käme so in Zukunft zu weit aus höheren Winterdienstgebühren. Wir werden aber auch in Zukunft die Balance zwischen Aufwand, Nutzen und Kosten neu justieren. Dabei ist zudem zu beachten, dass es bei den wenigen Wintertagen im Jahr immer schwerer wird, die Dienstleistung wirtschaftlich auszuschreiben.
Es gilt aber auch der Grundsatz, dass die Gemeinde innerorts nur an gefährlichen Stellen (z. B. auf wichtigen Durchgangsstraßen, Fußgängerwegen und öffentlichen Parkplätzen) räumen und streuen muss. Hier sind die Mitarbeiter unseres Bauhofes in Bereitschaft und auch rechtzeitig bei entsprechender Witterungslage mit großem Einsatz tätig.
Sie dürfen sich aber nicht darauf verlassen, dass alle Straßen und Wege immer geräumt und gestreut sind. Es wird auch erwartet, dass Sie sich den winterlichen Straßenverhältnissen anpassen.
Diesen Grundsatz in Verbindung mit der gegenseitgien Rücksichtnahme bitten wir zu beachten, damit wir alle ohne Schaden durch den Winter kommen.
Wir möchten uns auch bei allen bedanken, die ihrer Anliegerpflicht auf den Gehwegen nachkommen.