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Ampel

Beschreibung

Um Thema 235625

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235973
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Erklärung ist zwar nachvollziehbar und so aber ich möchte gerne was wissen auch wenn jemand andere geschrieben hat. Wie kann es sein wenn der Schnee meistens Anfängen wenn schon ca 5 cm oder teilweise mehr, die Leuten zwar mit dem voll ausgestatteten Winterfahrzeugen fahren aber nix Streuen und der Schneeschieber so weit hoch gestellt ist das es locker ein großes Hund durch laufen könnte (als Vergleich gesehen) und trotzdem durch die kannte fahren und das habe ich und manch anderen auch bestimmt gesehen gehabt. Und es war dinitiv kein Einzelfall gewesen, zum Beispiel in Dezember letzten Jahres habe ich mindestens 5 Winterdienstfahrzeugen in der halb weniger als 3 Stunden in einem Tag gesehen das es der Fall war und stellen weise so arsch klatt war das man nur hin zu schauen musste das man lebensgefährlich rutschig war trotz ich und manch andere Verständnis haben und auch wissen das diese Leuten diesen Job machen auch nicht leicht haben und gewisse maßen unterbesetzt sei aber trotzdem teilweise nicht nachvollziehbar ist warum so ist?
Ort/Datum/Foto
Mühlberg/Elbe
Hans-Birke-Straße 25

Anmerkung

23.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

24.01.2024 Winterdienst! Was muss die Stadt bzw. Gemeinde was muss sie nicht? Jedes Jahr werden die Verwaltung und der Winterdienst im Winter mit Beschwerden über die Art und Weise wie geräumt und gestreut wird überhäuft. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder heißt „… die Gemeinde muss…“ und „… die Gemeinde ist verpflichtet …“ möchten wir an dieser Stelle einmal darstellen, was die Gemeinde muss und zu was sie verpflichtet ist. Dabei werden Sie feststellen, dass ca. 80 % der Winterdienstleistungen der Gemeinde rein freiwillig sind und Beschwerden darüber alles andere als angebracht sind.

Streu- und Räumpflichten der Kommunen bestehen nur in den Grenzen des Zumutbaren. Die Reihenfolge, in der einzelne Straßenzüge gestreut werden, dürfen Städte und Gemeinden nach Verkehrsbedeutung und Verkehrsaufkommen bestimmen.

Städte sind zwar grundsätzlich räum- und streupflichtig, aber die Winterpflichten bestehen jedoch nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen des Zumutbaren. Eine zum Winterdienst verpflichtete Kommune kann gar nicht alle Straßenzüge gleichzeitig räumen. Sie muss zwangsläufig eine bestimmte Reihenfolge festlegen. Das hat die Stadt in ihrem Streuplan getan. Die getroffene Einteilung ist überdies an sachgerechten Kriterien ausgerichtet: Innerhalb aller gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen differenziert die Stadt noch einmal nach deren Verkehrsbedeutung und ihrem Verkehrsaufkommen. Man kann der Stadt daher nicht zum Vorwurf machen, dass sie ihrer Räumpflicht nicht nachkommt bzw. diese mangelhaft ist.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 235625.