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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 237521
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Grundsätzlich verstehe ich, dass früh um 6 nicht alle Wege/ Straßen geräumt sein können… Jedoch gehe ich davon aus, dass es die Gemeinde hinbekommen sollte, zumindest am Nachmittag, wenn man von Arbeit kommt, Hauptverkehrsstraßen ( das sind in Mühlberg, Fichtenberg und Altenau ja nicht so viele)zu beräumen oder bei Glätte zu streuen. Von Haus- bzw. Wohnungsbesitzern wird es auch verlangt.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

06.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

08.02.2023 Der Winterdienst im Raum Mühlberg/Elbe und seinen Ortsteilen befindet sich in verschiedenen Verantwortungsbereichen. Es gibt Straßen, die sich in der Obhut des Landesbetriebes für Straßenwesen, des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei des Landkreises, des Bauhofes Mühlberg und anderer beauftragter Unternehmen befinden.

Es gibt 2 Unternehmen, die zusätzlich als Auftragnehmer Winterdienstleistungen für den Raum Mühlberg übernehmen. Ein Unternehmen ist für den nördlichen Bereich zuständig und eines für den südlichen Bereich. Der Auftrag wurde an die Unternehmen mit folgender Leistungsbeschreibung vergeben:

Maschinelles Schneeräumen und Streuen auf Straßen und Wegen der Stadt Mühlberg/Elbe, i. d. R. beidseitige Räumung (entsprechend den angegebenen Reinigungskilometern) sowie manuelles Räumen und Streuen der Bushaltestellen, vor Feuerwehrausfahrten und kommunalen Gebäuden. Der Winterdiensteinsatz erfolgt ab Schneehöhen von ca. 5 cm, bei andauerndem Schneefall auch weniger. Der Einsatz des Winterdienstes bei Eisglätte/Glatteis hat absolute Priorität. Bei Schneeglätte sind sogenannte „gefährliche Stellen“ abzustumpfen. Das sind u. a. Einmündungen, Kurven, Belagwechsel, vor Bushaltestellen, Schulen, Geschäften und starken Gefällestrecken. Hierbei kann punktuell Streusalz eingesetzt werden. Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Vorgaben des Mühlberger Bauhofs.

Die Wintersaison beginnt ab 15.11. bis 31.03. eines Jahres einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. In der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr (bzw. nach 00:00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden bzw. desselben Tages zu beseitigen.


Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 235775.