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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Unrechtmäßig Beschilderung der Gehwege der Bahnhofstraße als Radweg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 239251
Status: erledigt (grün).

Eine pflichtige Radverkehrsführung im Seitenraum ist verkehrsrechtlich nur dort zulässig, wo ausreichend große Sicherheitsräume für Fußgänger verbleiben. Die konflikthafte Mischung von Fuß+Rad durch Zeichen 240 widerspricht der VwV-StVO. Zudem werden Radfahrer im Seitenraum an KFZ-Zufahrten unnötig gefährdet. Austausch durch Z239+1022-10 erbeten.
Ort/Datum/Foto
Lübbenau
Bahnhofstraße

Foto

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

22.02.2023 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

23.02.2023 - Vielen Dank für den Hinweis. Im Rahmen der diesjährigen Verkehrsschau mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz als anordnende Behörde für verkehrsrechtliche Anordnungen, welche die Grundlage für die Aufstellung eines Verkehrszeichens sind, wird diese Beschilderung geprüft und gegebenenfalls angepasst.