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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Belegung Öffentlicher Parkraum durch Anhänger

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 240350
Status: erledigt (grün).

Rund um den Sperberweg werden die wenigen öffentlichen Stellplätze durch einige private Kleinanhänger dauerhaft belegt und damit der Parkraum künstlich verknappt. Ärger mit den Anwohnern ist, so wie mehrfach bei meinen Besuchen erlebt, vorprogrammiert. Die Kleinanhänger gehören meiner Ansicht nach auf die Grundstücke der Anwohner.
Ort/Datum/Foto
Großbeeren
Sperberweg

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Moralisch würde das Ordnungsamt dem zustimmen. Gesetzlich darf ein Zugelassener Anhänger genauso auf der Straße stehen wie ein zugelassener PKW. Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das heißt das Ordnungsamt muss zweifelsfrei Nachweisen das der Anhänger nicht bewegt wurde. Das ist sehr schwer jedoch nicht unmöglich.

Ihr Maerker-Team