Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
noch mehr Glasfaser?
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 240638
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Schönfließer Straße
Schönfließer Straße
Anmerkung
Die Rechte zur Verlegung von Telekommunikationsleitungen sind seit 1899 beim Bund (damals Reich). Anders als bei Strom, Wasser und Gas können die Kommunen keinen Wegenutzungsvertrag schließen. Hoheitliche Behörde ist die Bundesnetzagentur. Nachdem bereits zwei Firmen zu Beginn von 2022 sogenannte Trassenerklärungen eingereicht hatten, hat die Gemeinde bei der Bundesnetzagentur eine gemeinsame Verlegung verlangt. Dies wurde von der BNA rechtlich begründet abgelehnt.
Wenn sich nun verzögert weitere Telekommunikationsfirmen melden, kann die Gemeinde dies nicht verhindern. Die Bundesnetzagentur wird aus Wettbewerbsgründen keine Maßnahmen ergreifen.