Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Anhänger auf Straße
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 242934
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Hermsdorfer Straße 27
Hermsdorfer Straße 27
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld, die Prüfung kann gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.
Antwort des Ordnungsamtes:
Laut §12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuganhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, bis zu zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das Parken ist aber nur zulässig, wenn der Anhänger noch gemeingebräuchlich, also zu Verkehrszwecken, genutzt wird.
Nach 14 Tagen muss ein Anhänger oder auch ein Wohnwagen also wenigstens ein Stück bewegt werden.Polizei und Ordnungsamt kontrollieren regelmäßig geparkte Anhänger, um zu überprüfen, ob sie noch am selben Platz parken oder nicht.