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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Verstoß gegen Bauordnung

Kategorie: Abwasser/Wasser
ID: 244100
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In Zeiten von Grundwasserverknappung und Bienensterben ist dieser Verstoß gegen die Bauordnung kaum hinzunehmen. Das Grundstück ist großflächig versiegelt. Unter den Hackschnitzeln befindet sich wohl auch Folie. Solche "Gärten" sind im Hinblick auf Klimawandel und Artensterben eine Katastrophe.
Ort/Datum/Foto
Jeserig
Potsdamer Landstraße

Anmerkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Maerker-Meldung wurde an die zuständige Behörde, die unteren Bauaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark, weitergeleitet. Sollte ein Verfahren zu einem evtl. Verstoß gegen den §8 BbgBO (1) eingeleitet werden, wird hiervon jedoch lediglich der Grundstückseigentümer in Kenntnis gesetzt –die Gemeindeverwaltung wird keine Ergebnisse aus einem solchen Verfahren erhalten.

§8 BbgBO (1) gibt vor, dass die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen bebauten Grundstücke

1. Wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. Zu begrünen oder zu bepflanzen sind

soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.

Die BbgBO beschreibt jedoch nicht, in welchem Verhältnis eine Begrünung/Bepflanzung zu z.B. Schotterflächeno.ä. auf einem Grundstück zu erfolgen hat. Inwieweit die Pflanzung eines Baumes und einiger Gehölzer/Blumen (wie auf dem fraglichen Grundstück vorhanden) etc. die Bedingungen des §8 BbgBO (nicht) erfüllt bzw. in welcher Anzahl/Größe/Verhältnis die zu pflanzende Biomasse auf einem Grundstück zu erfolgen hat, muss durch die untere Bauaufsicht in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Tino Würfel

GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH BÜRGERMEISTER
TINO WÜRFEL
HOCH- UND TIEFBAU
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-31 – Fax: 033207 / 351-50