Anmerkung
20.04.2023
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde zur Bearbeitung weitergeleitet.
21.04.2023
Der Straßenablauf wurde zeitnah gereinigt.
Der Grund für die Nichtableitung des Regenwassers sind die nicht gereinigte Straßenrinnen in dieser Straße, welche zum Verstopfen der Straßenablaufkorbe und Einlaufgitter führen.
Gem. Satzung der Stadt Finsterwalde sind hier die Anlieger in der Reinigungspflicht.