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Ampel

Beschreibung

Rote Zettel in Großrössen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 252845
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur Veröffentlichung von Diskussionsbeiträgen und Meinungsäußerungen jeglicher Art.

Jedoch können wir Ihnen zu Ihrem Sachverhalt folgendes mitteilen. Es handelt sich lediglich um ein Merk- und Hinweisblatt zur Durchführung der Straßenreinigung durch die Grundstückseigentümer aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung.

Die Städte der Verbandsgemeinde Liebenwerda übertragen die Sommerreinigung der Gehwege und des Schnittgerinnes nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke (Reinigungspflichtige) nach Maßgabe der Satzungen (siehe Verbandsgemeinde Liebenwerda/Satzungen). Umfang der übertragenen Straßenreinigungspflicht auf den Grundstückseigentümer(Sommerreinigung)
a) Die Reinigung und das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem.
b) Einer übermäßigen Staubentwicklung bei der Straßenreinigung ist vorzubeugen.
c) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf nicht in Straßensinkkästen, sonstige Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Er gehört auch nicht in die "Grüne Tonne" (Komposttonne). Die Ablagerung ist in die "Restmülltonne" vorzunehmen.
d) Beseitigung von Laub und Unkraut

Die Reinigungspflicht bezieht sich auf die Gehwege und das Schnittgerinne.

Besondere Aufmerksamkeit ist der Beseitigung von Laub, Sand und Unkraut aus den Reinigungsflächen zu widmen. Einer Verstopfung der Straßeneinläufe durch Laub u. a. muss entgegengewirkt werden, um einen Rückstau im Kanalnetz sowie in den Hausanschlussleitungen abzuwehren. Bei Nichtentfernen von Laub auf Fahrbahnen, Gehwegen und sonstigen zu reinigenden Straßenteilen ist bei gleichzeitiger Nässe eine
Rutschgefahr für Fahrzeuge und Fußgänger gegeben. Auf Gehwegen ist der Pflanzenbewuchs (z. B. Moos, Gras, Unkraut) zu entfernen. Die Anwendung von Herbiziden oder anderen chemischen Mitteln ist verboten. Pflanzstreifen und Baumscheiben im Gehwegbereich sind von Unrat und Unkraut frei zu halten, soweit Rasen vorhanden ist, ist dieser kurz zu halten. Eine Verbringung des Laubes auf die Fahrbahn, die Entwässerungsmulden oder die Straßenrinnen ist verboten. Auf privaten Grundstücken angefallenes Laub darf nicht in den Straßenraum verbracht werden. Für das im öffentlichen Straßenraum angefallene Laub stellt die Stadt den Grundstückseigentümern saisonal, insbesondere bei großen laubintensiven Bäumen, kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bitte übernehmen Sie Ihre Verantwortung , die Straßen sicher und sauber zu halten!
Ort/Datum/Foto
Großrössen
Nordstraße 10

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.