Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Abfräsung von geschw.erhöhenden, nicht erforderlichen Leitlinien auf Südpromenade
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 256638
Status: erledigt (grün).
Anmerkung
24.07.2023 - 07:58 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der vorgestellte Sachverhalt wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
25.07.2023 - 08:14 Uhr -
Sehr geehrte/r Maerker-Nutzer/in,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die von Ihnen angesprochenen Fahrbahnmarkierungen erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben. So verbessern sie u.a. die Orientierung auf der Straße und schaffen eine klarere Verkehrsführung. Die von Ihnen angesprochenen Richtlinien für die Markierung von Straßen kurz RMS, in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift führen dies noch einmal aus.
Die Südpromenade wurde im Jahr 2018 saniert und in diesem Zuge die vorab geplante Fahrbahnmarkierung inkl. der Leitlinien in der Fahrbahnmitte (Zeichen 340) angebracht. Auf die Leitline ist zu verzichten, wenn die Fahrbahn weniger als 5,5 m breit ist, was in der Südpromenade nicht der Fall ist. Dass Leitlinie gemäß RMS auf schwach und mäßig belasteten Kommunalstraßen unzulässig sind, ist den RMS nicht zu entnehmen, nur dass diese kein zwingendes Erfordernis sind. Es kann daher auf vielen Bereichen der Fahrbahn auf diese verzichtet werden, was bei später sanierten Straßen auch festzustellen ist und umgesetzt wurde, auch wie von Ihnen angemerkt u.a. zur Verkehrsberuhigung.
gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau