Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung / Mitarbeiter weitergeleitet.
Ihr Maerker-Redakteur
Sehr geehrter Hinweisgeber,
der abgelagerte Bauschutt befindet sich nicht auf öffentlichem Grund und Boden, für dass die Stadt zuständig wäre. Es handelt sich hierbei um ein privates Grundstück, für dass der Eigentümer des Grundstückes verantwortlich ist.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer ergab, dass der Bauschutt von ihm selbst stammt. Fazit: Es handelt sich um keine illegale Müllablagerung.
Ihr Maerker-Redakteur