Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Lärmbelästigung durch Müllabfuhr
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 257145
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Finsterwalde
Friedrich-Engels-Straße 18
Finsterwalde
Friedrich-Engels-Straße 18
Anmerkung
26.07.2023
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die Fachabteilung weitergeleitet.
26.07.2023
Die angeführte Gesetzesgrundlage „32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)“ gilt für die zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (siehe Anlage der Richtlinie).
Im Rahmen der Nachtruhe gilt der § 10 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Lt. Absatz 1 sind Betätigungen von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die (öffentliche Entsorgung kann somit ab 6:00 Uhr durchgeführt werden.