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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

übervoller Sammelbehälter

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 257679
Status: erledigt (grün).

hier brauch man sicher nix zu schreiben... einfach nur ein unansehnlicher Fleck...
Ort/Datum/Foto
Luckau
Berliner Straße 19

Foto

Anmerkung

31.07.2023 - 07:31 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Der Sachverhalt wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 17:46 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihre Mitteilung und die Aufmerksamkeit.
Leider kommt es immer wieder zu Phasen in Luckau (besonders Jahreszeitenwechsel) in denen Bürger auch bei bereits vollen Kleidercontainer sich im Umfeld der Container der Tüten mit Kleidung/Schuhen und sogar Haushaltsgegenständen oder Spielsachen entledigen.
Dass Sie hierbei eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem nicht unerheblichen Bußgeld belegt werden kann, scheint ihnen hierbei nicht bewusst sein, da es sich um eine illegale Abfallentsorgung handelt.. Darüber hinaus gibt es weitere Personen, die diese Tüten öffnen, so dass wie in der Berliner Straße geschehen, der Inhalt verstreut wird.

Bezüglich des von ihnen benannten Standortes Berliner Straße befindet sich dieser auf einem privaten Grundstück. Da kein Verursacher bekannt, wird die illegale Müllentsorgung dem Grundstückseigentümer zugerechnet. Daher wird der Grundstückseigentümer über die Problematik auf seinem Grundstück von uns in Kenntnis gesetzt.

Darüber hinaus wird der Betreiber des Containers durch uns gebeten, eine Leerung des vollen Containers vorzunehmen. Zur Mitnahme der umherliegenden Kleidungsstücke sind die Containerbetreiber nicht verpflichtet, tun dies aber in der Regel.
Sollte eine Mitnahme nicht erfolgen, ist wie beschrieben der Grundstückseigentümer in der Verpflichtung.
Bezüglich der Entleerung kommen immer wieder die Hinweise, dass die Betreiber öfters entleeren müssten. Die Betreiber sind hier nicht an einen Abfallentsorgungsverband gebunden, sondern Unternehmen oder Vereine und haben einen festen Leerungsrhythmus (in der Regel aller 14 Tage) eine kürzere Taktung oder Abholung auf Zuruf ist hier nicht möglich.
gez. K. Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt