Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Unzulässig mit StVO-Z 240 beschilderte Gehwege in Schlabendorf, OD L52
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257965
Status: erledigt (grün).
Anmerkung
01.08.2023 - 13:56 Uhr -
Ihren Hinweis leiten wir zur Überprüfung an die Fachämter weiter.
Maerker-Redakteurin
01.08.2023 - 16:06 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.
Ich gehe bei einem Teil Ihrer Anfrage von einem Missverständnis aus, denn E-Bikes dürfen einen Radweg bzw. einen gemeinsamen bzw. getrennten Rad- und Gehweg nicht nutzen, sondern ausschließlich Pedelecs (vgl. § 1 Abs. 3 StVG). E-Bikes (Zeichen 1010-65), also Räder, die auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung über 6 km/h fahren können sowie S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren können gelten gem. StVG als Kraftfahrzeuge.
Im Übrigen gibt es in der StVO keine Bevorzugung oder Benachteiligung zwischen Fahrrädern, auch nicht für Rennräder.
Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.
gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau
Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:43 Uhr -
Bezüglich der Maerker Anfragen, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen. Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.
Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden. Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Lübben