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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Die zur

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257967
Status: erledigt (grün).

Die zur städtebaulich fragwürdigen Maximierung von KFZ-Stellflächen angelegte Einbahnstr. weist eine Restfahrbahnbreite von mehr als 3,50m auf, wodurch gemäß VwV-StVO regulär eine Freigabe für gegenläufigen Radverkehr vorgesehen ist. Wer sie rechtzeitig sieht, fährt sie nicht um.
Ergänzung mit Zusatzschild Radfahrer frei in Lange Straße erbeten.
Ort/Datum/Foto
Luckau
Lange Straße

Foto

Anmerkung

01.08.2023 - 14:00 Uhr -
Der Hinweis wird zur Überprüfung an das Fachamt und zuständigkeitshalber an den Landkreis Dahme-Spreewald - Abt. Straßenverkehrsamt, weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 16:10 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.


Zudem erlauben Sie mir vorab folgende Anmerkungen: Bei der Begegnungsbreite in Einbahnstraßen handelt es sich gem. VwV StVO um den unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich beim Begegnen der am Verkehr Teilnehmenden zur Verfügung stehenden Raum und nicht um die allgemeine Fahrbahnbreite. Mit der letzten Novelle der StVO hat der Gesetzgeber viele unbestimmte Begriffe definiert, so auch dies.
An parkenden Fahrzeugen ist beispielsweise ein Abstand von 0,8 -1 m einzuhalten und zu einspurigen Fahrzeugen innerorts mind. 1,5 m. Hinzu kommt eine Fahrzeugbreite von ca. 2 m. Es ist daher fraglich, ob bei der kommenden Verkehrsschau alle vorhandenen Einbahnstraßen mit Radverkehr frei überhaupt bestehen bleiben dürfen.

Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.

gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:40 Uhr -
Bezüglich der Maerker Anfragen, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen.
Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden. Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Lübben

25.01.2024 - 11:31 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
zum Verfahrensstand der Überprüfungen durch das Straßenverkehrsamt im Zuge der Verkehrszeichenschau oder auch die grundsätzliche Frage der Überprüfung wird es keine Anmerkung im Portal geben.
Hier hat sich die interessierte Person zum Verfahrensstand an die zuständige verfahrensführende Behörde (hier Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald) zu wenden.
Derartige Anfragen werden künftig nach Weiterleitung an die zuständige Behörde sofort auf grün gesetzt, insoweit die Zuständigkeit zur Anordnung der Verkehrszeichen nicht der Stadt Luckau obliegt.
gez. im Auftrag
Frau Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau