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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Erneuerung von Sackgassenbeschilderung in Hauptstraße empfohlen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257973
Status: erledigt (grün).

Die erfreulicherweise bereits für gegenläufigen Radverkehr freigegebene Hauptstraße weist in Bezug zum im Bild gezeigten StVO Z 267 nach jahrelanger Ausbleichung durch Sonneneinstrahlung keine geforderte Mindestreflexionskraft mehr auf und sollte daher bei sich bietender Gelegenheit durch ein Neuexemplar ausgetauscht werden. Vielen Dank.
Ort/Datum/Foto
Luckau
Hauptstraße

Foto

Anmerkung

01.08.2023 - 14:04 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an die Fachämter weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 16:12 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.

Das bemängelte Verkehrszeichen, im Übrigen das Zeichen für Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und nicht Sackgasse (Zeichen 357) ist bereits bekannt und wird zeitnah durch den Bauhof getauscht.

Zudem erlauben Sie mir bitte folgende Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Altbeschilderung. Mit der letzten Novelle der StVO hat der Gesetzgeber viele unbestimmte Begriffe definiert. Da an parkenden Fahrzeugen beispielsweise ein Abstand von 0,8 -1 m einzuhalten ist und zu einspurigen Fahrzeugen innerorts mind. 1,5 m, ist daher fraglich, ob bei der kommenden Verkehrsschau diese Einbahnstraße mit Radverkehr frei überhaupt bestehen bleiben darf.

Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.

gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:37 Uhr -
Bezüglich der Maerker Anfragen, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen. Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Lübben

25.01.2024 - 14:56 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
VZ 267 (Verbot der Einfahrt) wurde durch den Verkehrssicherungspflichtigen der Straßenbaulast ersetzt.
gez. im Auftrag
K. Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau