Maerker Drucklogo

Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Schutz der Seitenraumnutzer vor ungeeigneter Mitnutzung durch Radverkehr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257976
Status: erledigt (grün).

Die Freigabe von Gehwegen für die wahlfreie Mitnutzung durch Radfahrer soll gemäß RASt06 sowie ERA nur bei Verkehrsstärken über 400 KFZ/h erfolgen. Die Nordpromenade wird von weniger als 100 KFZ/h genutzt. Zudem kann die Stadt und die SVB keinerlei Gewähr für die Einhaltung der geforderten Schrittgeschwindigkeit von Radfahrern im Seitenraum bieten
Ort/Datum/Foto
Luckau
Nordpromenade

Foto

Anmerkung

01.08.2023 - 14:08 Uhr -
Der Hinweis wird an das Ordnungsamt zur Kenntnisnahme und an den Landkreis Dahme-Spreewald, Abt. Straßenverkehrsamt, zur Überprüfung weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 16:16 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.

Zudem erlauben Sie folgende Anmerkungen:
Der Runderlass zur Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Straßenentwurf - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ist für Gemeinden nur eine Empfehlung.

Ferner ist die Stadt nicht für die Geschwindigkeitseinhaltung von Radfahrern auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen mit Radverkehr frei verantwortlich, sondern der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich selbst. Die Überwachung erfolgt durch die Polizei bzw. den Landkreis.

Im Übrigen ist die Nutzung für Radfahrer freigestellt, wenn Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 vorhanden ist. Wer schneller mit dem Rad fahren möchte oder nicht den Vorrang der Fußgänger akzeptiert, hat die Fahrbahn zu nutzen. Aber auch hier in der Bahnhofstraße erfolgt eine Prüfung zur nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt.

Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.

gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:30 Uhr -
bezüglich der Maerker Anfrage, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen. Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden. Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt

25.01.2024 - 11:27 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
zum Verfahrensstand der Überprüfungen durch das Straßenverkehrsamt im Zuge der Verkehrszeichenschau oder auch die grundsätzliche Frage der Überprüfung wird es keine Anmerkung im Portal geben.
Hier hat sich die interessierte Person zum Verfahrensstand an die zuständige verfahrensführende Behörde (hier Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald) zu wenden.
Derartige Anfragen werden künftig nach Weiterleitung an die zuständige Behörde sofort auf grün gesetzt, insoweit die Zuständigkeit zur Anordnung der Verkehrszeichen nicht der Stadt Luckau obliegt.
gez.
im Auftrag
Frau Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau