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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Grünanlage zwischen Kreisarchiv und Kulturkirche

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 258137
Status: erledigt (grün).

Seit mehreren Wochen wird die Grünanlage als Fußballplatz genutzt.
Dafür ist die Fläche sicher nicht angelegt worden. Es wird mit Fußballschuhen gespielt es ist auch Llärm. Das laute Geschrei ist am Wochenende und in den Ferien, auch Vormittags, zu hören.
Zum Fußballspielen sind die Sport- und Spielplätze da.
Wir bitten um Klärung.
Ort/Datum/Foto
Luckau
Nonnengasse

Anmerkung

03.08.2023 -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird den Leiter des GIM weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

03.08.2023 - 08:05 Uhr -
Unabhängig, ob es sich bei der Fläche um einen Spielplatz oder eine Spielfläche, eine Grünfläche oder Sportanlage handelt:
Kinderlärm ist zu akzeptieren, das ist gerichtlich mehrfach entschieden.

Unter Kinderlärm versteht man alle Geräusche, die von Kindern verursacht werden, wie zum Beispiel Spielgeräusche, Schreien, Lachen oder auch lautes Reden. Kinderlärm ist in der Regel unvermeidbar und gehört zum normalen Leben mit Kindern dazu.

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung zur Behandlung von Kinderlärm. Gemäß § 22 Absatz 1a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Kinderlärm und andere Geräusche, die von Kindern verursacht werden, grundsätzlich hinzunehmen, sofern sie sich im Rahmen des sozialüblichen bewegen. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder nicht komplett leise halten müssen und auch Nachbarn den Lärm von spielenden Kindern in der Regel akzeptieren müssen.

Es gibt keine festen Zeiten, zu denen Kinderlärm erlaubt oder verboten ist. Allerdings müssen auch Kinderlärm und andere Geräusche, die von Kindern verursacht werden, in der Nachtzeit und am Sonntag grundsätzlich hingenommen werden.
Es gilt jedoch die Regelung, dass die Lautstärke so gering wie möglich gehalten werden sollte, um die Nachtruhe der Nachbarn nicht zu stören.

Insofern ist ein Einschreiten des Eigentümers (Stadt Luckau) nicht notwendig.
gez. U. Ebert
Sachgebietsleiter Geodaten, Gebäude- und Immobilienmanagement
Dipl.-Ing. (Assessor) Vermessung
Bauamt
Stadt Luckau