Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Unzulässig per Z 240 angeordneter Radnutzungszwang von schmalen Gehwegen in der Luckauer Straße
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 258406
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
08.08.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
10.08.2023 Das Straßenverkehrsamt nimmt wie folgt Stellung zum Maerker-Hinweis vom 04.08.2023 : Die Nebenanlagen in der Luckauer Straße sind regelkonform ausgebaut.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anordnung von Schutzstreifen besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion