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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Unzulässig per Z 240 angeordneter Radnutzungszwang von schmalen Gehwegen in der Luckauer Straße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 258406
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die gezeigte Straßenabschnitt ist bereits auf 30 km/h reguliert, sodass problemloses Miteinander von Rad+KFZ auf Fahrbahn möglich ist. Der gezeigte Gehweg stellt Schutzraum für Kinder+Senioren dar. Die zwangsweise Mischung mit Radverkehr ist aufgrund der untermaßigen Breite nicht vertretbar. Abmarkierung SCHUTZSREIFEN auf Fahrbahn stadteinwärts
Ort/Datum/Foto
Lübben
Luckauer Straße

Foto

Anmerkung

08.08.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

10.08.2023 Das Straßenverkehrsamt nimmt wie folgt Stellung zum Maerker-Hinweis vom 04.08.2023 : Die Nebenanlagen in der Luckauer Straße sind regelkonform ausgebaut.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anordnung von Schutzstreifen besteht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion