Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
17.01.2024 Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster erläutert, dass keine Gefahr aufgrund der Abgelegenheit besteht. Somit ist eine Entfernung der Pflanzen nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Der MAERKER REDAKTEUR