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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Rechtswidrig angeordneter Nutzungszwang für ungeeignete Seitenräume

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 267043
Status: erledigt (grün).

Rückbau von unzulässiger Beschilderung mit StVO-Zeichen 237/240/241 erforderlich, da keine qualifizierte Gefahrenlage auf der Fahrbahn existent. Beschilderungen sind sparsam zu verwenden. Ein Nutzungszwang für ungeeignete Seitenräume zulasten von Radfahrern ist nicht vertretbar.
Ort/Datum/Foto
Doberlug-Kirchhain
Bahnhofstraße

Foto

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung / Mitarbeiter weitergeleitet.

Ihr Maerker-Redakteur

10.10.2023 Info aus dem Fachamt:
Sehr geehrter Hinweisgeber,
vielen Dank für Ihren Hinweis, welchen ich gern zur Prüfung an das zuständige Straßenverkehrsamt des LKEE zur Prüfung geben werde. Sie ist die bescheidende Behörde, die Verkehrszeichen für den Straßenverkehr anordnet.
Wenn Sie sich persönlich an das Straßenverkehrsamt wenden möchten - können Sie gern unter Mail: stva@lkee.de Ihr Anliegen nochmals vorbringen bzw. zum Sachstand der Bearbeitung Ihres MAERKER-Hinweises nachfragen.