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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Fehlendes Verkehrsschild

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 267229
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Seit Wochen fehlt das Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h.
Ort/Datum/Foto
Hohenbruch
Neuhofer Weg 1

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
10.10.2023
Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Fachbereich zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.
Ihre Maerker-Redaktion der Stadt Kremmen

Die Beschilderung auf 30 km/h wurde aufgrund von § 45 Abs. 2 StVO durch die Stadt Kremmen aufgestellt. Aufgrund der Verwaltungsvorschrift zur StVO ist diese Maßnahme auf 3 Monate begrenzt. Ist mit einer längeren Dauer zu rechnen, hat die Straßenverkehrsbehörde, also der Landkreis Oberhavel die Entscheidung zu treffen. Die Stadt Kremmen wird in diesem Fall die Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Erfolgt die Zustimmung, so wird am Beginn des Neuhofer Weges die Beschilderung wieder ergänzt. Wird die Maßnahem abgelehnt, so hat die Stadt Kremmen die Beschilderung der Geschwindigkeit für den gesamten Neuhofer Weg zu entfernen.