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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Schulwegsituation Fahrradfahrer

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 267361
Status: erledigt (grün).

in der Illgenstraße ist bereits ein Fußweg rot gepflastert, während der Fußweg schulseitig weiß ist. Ist es möglich, Hinweisschilder zu setzen, dass das Radfahren auf dem Fußweg auf der einen Straßenseite zulässig ist, auf der anderen Seite nur Fußgänger erlaubt sind? Das würde die Situation der Kinder, die zur Schule laufen deutlich entspannen.
Ort/Datum/Foto

Illgenstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Fahrradfahren auf den Gehwegen (somit auch in der Illgenstraße) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kinder dürfen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg Fahrrad fahren (§ 2 Abs. 5 StVO). Die unterschiedliche Färbung der Pflastersteine ist kein Hinweis auf Benutzungsrechte oder -pflichten für Fußgänger oder Fahrradfahrer. Verkehrsschilder für die Freigabe der Gehwege für Fahrradfahrer werden vom Straßenverkehrsamt in der Illgenstraße bisher nicht angeordnet.