Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Schulwegsituation Fahrradfahrer
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 267361
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Illgenstraße
Illgenstraße
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Fahrradfahren auf den Gehwegen (somit auch in der Illgenstraße) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kinder dürfen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg Fahrrad fahren (§ 2 Abs. 5 StVO). Die unterschiedliche Färbung der Pflastersteine ist kein Hinweis auf Benutzungsrechte oder -pflichten für Fußgänger oder Fahrradfahrer. Verkehrsschilder für die Freigabe der Gehwege für Fahrradfahrer werden vom Straßenverkehrsamt in der Illgenstraße bisher nicht angeordnet.