Anmerkung
18.10.23 - Die Beräumung der Fahrzeuge, welche auf allgemein zugänglichen Flächen abgestellt wurden, wird im Zuge entsprechender Verwaltungsverfahren vorangetrieben.
17.10.23 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.