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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Prüfung parallel der Sperrung - Teilzeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h auf 24/7 mit 30km/h erweitern

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 268528
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Prüfung parallel der Sperrung - Teilzeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung Vor sozialen Einrichtungen ist ganztägig 30 km/h in beide Richtung nach StVO anzuordnen. Wann ordnet man in diesem Abschnitt beidseitig 30 km/h an? vgl. § 45 Absatz 9 StVO Kita & Altenheim usw.
Ort/Datum/Foto
Neustadt
Bauhofstraße 24

Anmerkung

23.10.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

24.10.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.

25.10.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass eine Ausweitung der zeitlich begrenzten Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf den ganzen Tag nicht vorgesehen ist. Das Vorhandensein von Kita und Altenheim allein reicht nicht aus, um die Voraussetzungen nach §45 Abs. 9 zu erfüllen. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Anordnung eines zeitlich und örtlich begrenzten Tempolimits vor schützenswerten Einrichtungen wie Kita und Altenheim geschaffen. Die Straßenverkehrsbehörde hat dies im Jahr 2018 umgesetzt. Hier wurde ein relativ langer Zeitraum (6 bis 17 Uhr) beschränkt und auch der betroffene Streckenabschnitt ist großzügig gefasst.