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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Blockieren der Parkplatzzufahrt

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 276045
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Vermehrt ist festzustellen, dass der Parkplatz an der Grundschule morgens nicht befahren werden kann. Der vordere Bereich wird als Kurzpark-u./o.Wendemöglichkeit genutzt um die Kinder kurz aus dem Auto zulassen. Dadurch entsteht nicht nur Chaos, sondern auch eine erhebliche Gefahr für die Kinder die vom Bus kommen bzw. generell den Bereich queren.
Ort/Datum/Foto
Lübben
Wettiner Straße

Anmerkung

14.12.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

21.12.2023 Das Ordnungsamt appelliert an die Eltern und Erziehungsberechtigten, Ihre Kinder so zur Schule zu bringen, dass andere Kinder nicht gefährdet werden. Hierzu verweisen wir auf §1 der StVO.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In der Vergangenheit wurden bereits Kontrollen seitens der Polizei mit dem Ordnungsamt der Stadt Lübben durchgeführt.
Das Ordnungsamt wird diesen Bereich verstärkt kontrollieren.
Im Bereich der Feuerwehraufstellfläche besteht ein absolutes Haltverbot, dort ist auch das Ein- oder Aussteigen lassen der Kinder untersagt!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion