Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird informiert. Das Rathaus war vom 23.12.2023-01.01.2024 geschlossen. Die Bearbeitungen der Angelegenheit in dieser Zeit konnte nicht erfolgen. Der Eigentümer des Grundstücks, vor dem der Müll liegt, wird aufgefordert, den Müll zu entsorgen. Ihm wird eine Frist gesetzt. Daher muss aber auch abgewartet werden, ob der Eigentümer der Aufforderung in der Frist nachkommt.