Maerker Drucklogo

Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Skybeamer

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 281242
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Musikbrauerei betreibt weiterhin illegal einen grellen Skybeamer wie bereits ein anderer Bürger hier mitgeteilt hat. Dazu gibt es eindeutige Urteile.
Ort/Datum/Foto
Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring

Anmerkung

22.01. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde weitergeleitet. Persönliche Meinungen werden hier nicht veröffentlicht, dazu ist der Maerker nicht da.
12.03. Antwort dazu vom Landkreis Havelland: "Die Kreisordnungsbehörde sieht keine Ermächtigung zum Einschreiten, da hier vorrangig die Landesbauordnung zur Anwendung kommt, um zu prüfen, ob eine unzulässige Werbeanlage vorliegt. Diese Ansicht wird gestützt durch Entscheidungen wie die des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 5 K 177/02.TR, Urteil vom 12.06.2002) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil verkündet am 08.01.2003, Aktenzeichen: 8 A 11217/02). Für eine Überprüfung der Situation wäre daher die Untere Bauaufsicht zuständig.
Sollten weitere Fragen im Zusammenhang mit anlagenbezogenen Immissionen auftreten, wird eine Kontaktaufnahme mit dem Landesumweltamt empfohlen. Falls keines der genannten Szenarien zutrifft, bleibt dem Bürger der Zivilrechtsweg offen, um seine Anliegen weiter zu verfolgen."

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 276815.