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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Hühnerhaltung

Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 283702
Status: erledigt (grün).

Auf og. Grundstück werden ca. 10 Hühner und Hähne gehalten. Das ist gemäß Wasserschutzgebietsverordnung in Zone 2 nicht gestattet.
Ort/Datum/Foto
Fichtenwalde
Ahornstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Nutzen Sie bitte dafür die Internetwache oder die Sprechzeiten des Ordnungsamtes.

Der Eintrag wurde anonymisiert.

Grundsätzlich liegt die Ahornstraße in der Wasserschutzzone III. Hier ist tatsächllich eine Freilandhaltung untersagt. Ausgenommen hiervon ist aber die Kleintierhaltung für die Eigenversorgung. 10 Hühner und Hähne sind nach hiesiger Auffassung noch als Kleintierhaltung für die Eigenversorgung einzustufen. Insofern ist die Hühnerhaltung nicht zu beanstanden.

Nichtsdestotrotz wird Ihr Hinweis an die Untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark weitergeleitet.

Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Fichtenwalde (https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/Redakteure/PDF/Formulare_Fachbereiche/FB_Umwelt_Landwirtschaft_Verbraucherschutz/Wasserwirtschaft_Abfallwirtschaft_Bodenschutz/WSG-VO_Fichtenwalde_11_Oktober_2018.pdf)

Antwort von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark:
Wie bereits festgestellt, liegt die Ahornstraße in der Schutzzone III der Wasserschutzgebietsverordnung Fichtenwalde. Die Haltung von 10 Hühner stellt eine Kleintierhaltung für die Eigenversorgung im Sinne des § 3 Satz 1 der Wasserschutzgebietsverordnung Fichtenwalde dar, welche von Verboten ausgenommen ist. Der Abstand zum Grundwasser beträgt zwischen 30 - 40 m.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat derzeitigen Kenntnisstand nach keine öffentlich-rechtlichen Belange, welcher der Haltung von 10 Hühner in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Fichtenwalde entgegen steht.