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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Skybeamer III

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 286958
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Hinweiß Nummer 3 in der Sache: Auch am 24.02.2024 wurde illegal ein Skybeamer betrieben. Einschlägige Gerichtsurteile zu dem Thema sollten bekannt sein. Bitte ENDLICH handeln. Das ist nicht mehr erträglich
Ort/Datum/Foto
Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring

Anmerkung

26.02. Vielen Dank für Ihren Hinweis.
12.03. Antwort dazu vom Landkreis Havelland: "Die Kreisordnungsbehörde sieht keine Ermächtigung zum Einschreiten, da hier vorrangig die Landesbauordnung zur Anwendung kommt, um zu prüfen, ob eine unzulässige Werbeanlage vorliegt. Diese Ansicht wird gestützt durch Entscheidungen wie die des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 5 K 177/02.TR, Urteil vom 12.06.2002) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil verkündet am 08.01.2003, Aktenzeichen: 8 A 11217/02). Für eine Überprüfung der Situation wäre daher die Untere Bauaufsicht zuständig.
Sollten weitere Fragen im Zusammenhang mit anlagenbezogenen Immissionen auftreten, wird eine Kontaktaufnahme mit dem Landesumweltamt empfohlen. Falls keines der genannten Szenarien zutrifft, bleibt dem Bürger der Zivilrechtsweg offen, um seine Anliegen weiter zu verfolgen."

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 281242.