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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Verkehr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 289182
Status: erledigt (grün).

Immer wieder LKW, 7,5 t und auch größer, welche durch Nikolaistraße fahren und dann an der Ecke Karl-Liebknecht-Straße hängen bleiben. Es ist eine Frage der Zeit bis die Hausecken eingefahren werden. Das ganze ist zunehmend seit der Sperrung Manteufelplatz. Besteht nicht die Möglichkeit solch enge Gassen für den Durchgangsverkehr zu sperren?
Ort/Datum/Foto
Luckau
Nikolaistraße 6

Anmerkung

11.03.2024 - 09:49 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der vorgestellte Sachverhalt wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

12.03.2024 - 14:23 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

solche Situationen sind natürlich für alle Beteiligten, vor allem für die Hausbesitzer, sehr ärgerlich, vor allem wenn der Fahrer den Unfallort noch unerlaubt verlässt. Grundsätzlich sollte jeder Fahrzeugführer jedoch wissen, wie sich sein Fahrzeug beispielsweise in einer Kurve verhält und zudem die Ausmaße seines Fahrzeuges kennen. Wenn ein Fahrzeugführer erkennt, dass dieser ggf. nicht um die Kurve kommt, muss er einen anderen Weg nehmen und im Zweifel zurücksetzen. Da dies jedoch ggf. mit einem Umweg und zusätzlicher Zeit verbunden ist, wird es nicht immer gemacht und lieber jeder Schleichweg, auch entgegen etwaiger Verbote genutzt.

So wird in Luckau regelmäßig entgegen von Einbahnstraßen gefahren, Tonnagebegrenzungen ignoriert, genau wie Durchfahrverbote. Nur weil einzelne Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug nicht beherrschen bzw. gegen die Regeln im Straßenverkehr verstoßen, genügt dies nicht um eine Straße teileinzuziehen bzw. wie durch Sie vorgeschlagen sogar für den gesamten Durchgangsverkehr zu sperren.
Die Teileinziehung einer Straße, die durch den Straßenbaulastträger vorgenommen werden kann, sollte grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit für eine nachträgliche Beschränkung vorliegen. Eine Teileinziehung für Fahrzeuge ab einem bestimmten Gewicht ist hier jedoch nur bedingt zielführend, da diese dann für alle Fahrzeuge, z.B. ab einem bestimmten Gewicht gilt, so auch beispielsweise für Lieferfahrzeuge. Zudem ist der Straßenabschnitt nur rund 70 m lang, gerade und somit für einen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und von beiden Seiten einsehbar.

gez.
Im Auftrag
Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau