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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Linksseitiger Radweg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 291425
Status: erledigt (grün).

Die Anordnung einer Benutzungspflicht in diesem Bereich verstößt gegen VwV-StVO Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3 5a
Ort/Datum/Foto

Hauptstraße 200

Anmerkung

Anbei die finale Beantwortung der Anfrage vom Landkreis Oberhavel:
Der Lückenschluss ist leider immer noch nicht abschließend geklärt. Die Planungshoheit für den Lückenschluss des Radweges an der Anschlussstelle Birkenwerder obliegt dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS Brandenburg). Das VZ 240 mit ZZ 1000-31 auf der Hauptstraße ist noch bis zu der Fertigstellung des Lückenschluss erforderlich. Die Beschilderung mittels gemeinsamer Geh-und Radweg (Z 240) bedeutet, der Radverkehr darf nicht auf die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh-und Radweg benutzen (Radwegebenutzungspflicht). In der Straßenverkehrszählung 2021 wurde an der Zählstelle 33452050 (B96, Hauptstraße) die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV/24h) mit 16018 Kfz/24h ausgewiesen, der Schwerlastanteil (über 3,5 t) wurde mit 279 Kfz/24h (1,7%) ausgewiesen. Ziel ist es, neben dem Fahrzeugverkehr eine sichere Führung für Fußgänger und Radfahrende bis zur endgültigen Fertigstellung, zu gewährleisten. Die Abordnung der Radwegebenutzungspflicht ist nicht vorgesehen.