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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

30ger Zone

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 292113
Status: erledigt (grün).

Es ist ja zumindest was passiert in der Luckenwalder Straße Höhe Altenheim Aber warum wurde die 30ger Zone so stark in ihrer zeitlichen Gültigkeit beschränkt? Kommen die Einwohner des Altenheims Montag-Freitag erst um 7.00 Uhr, gehen sie um 17.00 Uhr wieder nach Hause? Was ist mit ihnen am Wochenende? Das ist doch keine Kita bei der man so eine zeitliche Beschränkung ja irgendwie nachvollziehen könnte. Und die am Straßenrand parkenden Autos stehen dort auch rund um die Uhr, ohne jegliche Einschränkung. Hier sollte dringend nachgebessert werden, denn auch vor 7.00 Uhr bzw. nach 17.00 Uhr erhöhen die abgestellten Fahrzeuge das Risiko eines Unfalls.
Ort/Datum/Foto

Luckenwalder Straße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Tagespflege, die im weiteren Sinne den Tatbestand als Alten- und Pflegeheim i. S. d. § 45 Abs. 9 Satz 3 Nr. 6 StVO erfüllt. Daher konnte in diesem Zusammenhang die Erlaubnis zur Errichtung einer innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Zeichen 274) beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden. Die zeitliche Beschränkung bezieht sich hierbei auf die Betreuungszeiten der Pflegeeinrichtung und sind Grundlage der Erlaubniserteilung.

Die Errichtung eines Haltverbotes für den Bereich Luckenwalder Straße, in dem die Kraftfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden, ist seitens des Straßenverkehrsamtes abgelehnt worden. Derzeitig wird die Versetzung der Zonenbeschilderung für ein eingeschränktes Haltverbot geprüft. Diese steht jedoch in Abhängigkeit zu einer im unmittelbaren Bereich geplanten Erweiterung von Parkflächen.