Anmerkung
08.04.24 - Genanntes Fahrrad ist fahrtauglich und gegen Wegnahme besonders gesichert. Daher besteht im Hinblick auf dessen Beräumung kein Handlungsbedarf.
08.04.24 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.