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Ampel

Beschreibung

Signalhorn Alarm und Lärm in der ganzen Stadt

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 293250
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Seit ca. 3 Wochen gibt es Lärm von Sonntag 20.00 Uhr bis Freitag 22.00Uhr in der ganzen Stadt. Das laute Geräusch erinnert an eine Fussballfanfare mirt mehreren Tönen, nur 10 mal so laut und so belästigend, dass selbst der Hund nicht mehr aus seiner Hütte heraus kommt. Vor allem für Schichtarbeiter eine Katastrophe...Fehlende Bekanntmachung.
Ort/Datum/Foto
Eisenhüttenstadt
Cottbuser Straße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Seit dem 08.03.2024 und noch bis zum 04.05.2024 finden im Bahnabschnitt zwischen 15890 Eisenhüttenstadt (Bahn-km 104,813) und 15898 Lawitz/Neuzelle (Bahn-km 116,969) Gleisbauarbeiten zur Gleis- und Weichenerneuerung statt.

Diese Bauarbeiten der DB InfraGO AG dienen der Erhaltung der Betriebssicherheit sowie der Vermeidung von Geschwindigkeitseinschränkungen und können aus Gründen langfristig eingeordneter und auf den Bahnbetrieb im Streckengleis abgestimmter Maßnahmen nur im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden. Dadurch kommt es zu einem erhöhten Lärmpegel durch die Baumaschinen aber auch durch die entsprechenden Warnsignale bei der Verwendung der Technik und gleichzeitigem Bahnbetrieb. Mit der Bauüberwachung wurde die GIGA GmbH (Tel. 030 / 5093079-30) beauftragt und die Anwohner im unmittelbaren Baubereich wurden durch Anwohnerinformationen über die Baumaßnahmen informiert.

Überwiegend finden die Bauarbeiten im Zeitraum zwischen 06:00 und 20:00 Uhr statt.

In der Zeit vom 23.04.2024 bis zum 27.04.2024, werden diese Arbeiten auch nachts jeweils von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr im Bereich zwischen Bf. Eisenhüttenstadt und Bf. Wellmitz durchführt. Für die zugelassenen Nachtarbeiten liegt ein öffentliches Interesse vor, da durch die Arbeit während einer nächtlichen Streckensperrung eine größere Beeinträchtigung des öffentlichen Bahnverkehrs für die Personenbeförderung vermieden wird und somit ein begrenztes Zeitfenster für die Arbeiten gegeben ist. Die vorzunehmende Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Nachtruhe der Anwohner auf der einen Seite und der im öffentlichen Interesse stehenden notwendigen Ausführung der Bauarbeiten zur Nachtzeit auf der anderen Seite, fällt dabei zugunsten des öffentlichen Interesses aus.

Anfragen zu diesem Thema beantwortet das Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2 (Tel. 0335 / 60676 – 5270)