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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Wahlwerbung an nicht zulässigen Orten

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 294457
Status: erledigt (grün).

Man kann im stadtgebiet Strausberg mittlerweile viele wahlplakate sehen. Leider halten sich einige Parteien oder wählervereinigung, nicht an die Regeln. Es werden z.b Plakate im direkten Bereich von Grund- und Oberschulen, Wahbüros aufgehangen und in Kreuzung und Einfahrtsbereichen innerhalb von 20 Metern. Ordnungsamt wird gebeten das zu prüfen.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Durch das Ordnungsamt erhielten wir folgende Rückmeldung.
" Das Ordnungsamt ist bereits sensibilisiert und kontrolliert sowie kontaktiert die Parteien in der Ausführung der Plakatierung. Bei fehlerhafter Plakatierung wird die zuständige Fraktion in Kenntnis gesetzt und aufgefordert dem Abhilfe zu schaffen. Als Orientierung dient dafür die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung. Die Plakatierung für Wahlen unterliegt dieser. "

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg