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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Durchgangsverkehr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 294925
Status: erledigt (grün).

Besonders werktags wird der Zaackoer Weg 16-31 stark für Durchgangsverkehr nach Zaacko (und weiter) benutzt. Dieser Teil der Straße führt jedoch durch ein reines Wohngebiet. Es sind 50km/h erlaubt, mit gerader Strecke zum Ortsausgang und es gibt keinen Bürgersteig. Alle Punkte zusammen ergeben für Anwohner kein sicheres und angenehmes Umfeld.
Ort/Datum/Foto
Luckau
Zaackoer Weg

Anmerkung

22.04.2024 - 14:37 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Hinweis wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Das Bauamt wird zum Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Maerker-Redakteurin

Zwischeninformation: 30.04.2024 - 11:13 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Gegensatz zum Zaackoer Weg zwischen Lübbener Straße und Am Bahnhof, welcher eine Hauptverkehrs- und Vorfahrtsstraße ist, ist der nördliche Bereich eine Haupterschließungsstraße und eine Verbindung zwischen Karche-Zaacko und Luckau.
Der überörtliche Verkehr ist hier eher als gering zu bewerten.
Sowohl innerorts als auch außerorts ist die Straße auf 50 km/h beschränkt.
Zudem gilt hier innerorts im gesamten Bereich rechts vor links, was aus Richtung Karche-Zaacko kommend die Geschwindigkeit absenkt.

Auch wenn es beidseitig keinen ausgebauten Gehweg gibt, ist innerhalb geschlossener Ortschaften wahlweise der rechte oder linke Fahrbahnrand zu nutzen.

Zu den baulichen Begebenheiten erhalten Sie sicherlich noch eine gesonderte Nachricht über den Maerker.

Sobald das neue Verkehrsstatistikgerät vorhanden ist, nehmen wir Ihren Eintrag zum Anlass und werden eine Verkehrszählung in diesem Bereich durchführen.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

30.04.2024 - 13:50 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
der Hinweis und die Kritik ist berechtigt.
Allerdings kann unter den vorhandenen Gegebenheiten ein Gehweg nicht separat errichtet werden.
Dies kann nur im Zuge eines grundhaften Straßenausbaus erfolgen.

Entlang der Borde müssten Entwässerungspunkte mit einem Regenwasserkanal errichtet werden. Der Gehweg sollte unbedingt zur Fahrbahn geneigt werden, um den Oberflächenabfluss zum Privatgrundstück zu vermeiden.
Die Breite des unbefestigten Seitenstreifens differiert erheblich.
Ein Ausbauprogramm ist kurzfristig nicht umsetzbar. Der vorhandene Seitenstreifen bietet Fußgängern insofern Schutz, da die Fahrbahn für einen Zweirichtungsverkehr ausreichend ist.
gez. Dipl.-Ing. (FH) Michael Krüger
Bauamtsleiter
Stadt Luckau