dauerhaft geparkter Wohnanhänger im Straßenbereich
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
289861
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben Ihr Anliegen an das Amt für Ordnungsaufgaben, Brand- und Katastrophenschutz weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
Gemeinde Zeuthen
Der Anhänger wird regelmäßig bewegt, und stellt keinen Verstoß nach § 12 Abs. 3b StVO dar.