Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team
18.04.2024
Abschließende Stellungnahme aus dem FB:
Die Verkehrsanlage im Zuge der Rüdersdorfer Straße 45a (Zufahrt über Breite Straße) wurde kontrolliert.
Im Ergebnis der Kontrolle wurde ein verkehrssicherer Zustand der Verkehrsanlage festgestellt.
Festgestellte Schäden an den Tiefborden führen zu keiner Nutzungseinschränkung, die Verkehrsanlage bleibt weiterhin begeh- und befahrbar.
Eine teilweise Überfahrung der Bankette in der Innenkurve wurde festgestellt. Bankette sind für diesen Fall, als Teil der Verkehrsanlage, überfahrbar ausgebildet.
Durch die Überfahrungen konnte eine Verkehrsgefährdung nicht festgestellt werden.
Bei entsprechender Witterung (Regen) ist zur Eingrenzung des Schadbildes eine weitere Kontrolle geplant.
Bauliche Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Hinweis: Für die Unterhaltung der Zufahrt, zu der auch die seitlich überfahrenen Bankette im Zufahrtsbereich gehören, ist der Anlieger zuständig. (Quelle: Brandenburgische Straßengesetz).
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf-Fachbereich II
Ortsentwicklung, Straßen- und Grünverwaltung