Anmerkung:
05.12.23 Das Maerker-Portal kann nicht zur Beantragung einer Aufstellung oder Entfernung von amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen genutzt werden. Der gegebene Hinweis stellt auf eine Änderung der Verkehrsorganisation ab. Sämtliche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen und die damit verbundene Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO bedürfen der verkehrsrechtlichen Prüfung durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Wir bitten um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an diese Behörde erforderlich ist. Bitte senden Sie Ihren schriftlichen formlosen und hinreichend begründeten Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen für das Stadtgebiet Potsdam betreffend, direkt an Landeshauptstadt Potsdam, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam.
Nach erster Überprüfung der Sachlage bedingt die Situation nicht die unverzügliche, sprich antragsunabhängige Einleitung verkehrsbehördlicher Maßnahmen. Eine dies rechtfertigende, außergewöhnliche Gefahrenlage ist nicht existent.
Der im Maerker beanstandete Gehwegbereich wird entsprechend freier Kapazitäten und offener Witterung so hergerichtet, dass anfallendes Niederschlagswasser zukünftig abfließt.
21.11.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.