Kleinmachnow: Schleuse
Kleinmachnow: Rathaus
Kleinmachnow: Rathausmarkt

Maerker Kleinmachnow


Da sich die Wildschwein-Problematik nicht über das Maerker-Portal bearbeiten und lösen lässt, schalten wir entsprechende Hinweise nicht frei, leiten sie aber selbstverständlich an die zuständigen Stellen weiter. Zur Information: Außerhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten „befriedeten Bezirken“, wie Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten! Ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Unteren Jagdbehörde des Landkreises darf also nur in den Außenbereichen der Gemeinde gejagt werden. Diese Ausnahmegenehmigung wird der Gemeinde jedoch aktuell versagt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.kleinmachnow.de/wildschwein. Gerne können Sie sich auch direkt die Jagdpächter wenden. Nutzen Sie dazu bitte folgende E-Mail-Adresse: info@jagdpaechter.com

Es gibt aktuell 348 Hinweise für Kleinmachnow.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Defekte Straßenlaternen

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 325672
Status: in Arbeit (gelb).

Die Laternen in der Straße An der Stammbahn zwischen Brodberg und Im Dickicht leuchten nicht.


An der Stammbahn
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19.11.2024, 19:43 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur wird beauftragt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

kein öffendliches Licht / Einbruchsgefahr

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 325662
Status: in Arbeit (gelb).

Die Hälfte der neuen Straßenlaternen sind ab heute außer Funktion. Bitte um Klärung.


An der Stammbahn 96
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19.11.2024, 18:58 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur wird beauftragt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Straßenlaterne Nr. 26 leuchtet nicht

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 325612
Status: in Arbeit (gelb).

Entgegen der Statusmeldung in diesem Portal ist die Strassenleuchte Nr. 26 noch immer defekt.


Schleusenweg 74
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19.11.2024, 14:24 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur wird nochmals beauftragt.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - angenommen (rot)

Blockierter Gehweg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 325490
Status: angenommen (rot).

Der Gehweg mit einer Toilettenstation und Verkehrsschildern zugestellt und kann nicht mehr gefahrlos genutzt werden.


Jägerstieg
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18.11.2024, 18:16 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Baustellenbeschilderung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 325473
Status: erledigt (grün).

Bezugnehmend auf die ID: 324793: es geht mehr darum, dass in den Einbahnstraßenbereich einfahrende Fahrzeuge die Info erhalten, dass Busse entgegen kommen können. Die Zusatzschilder, die unter den Einbahnstraßenschildern angebracht sind, verfehlen Ihre Wirkung, da sie pararallel zur Fahrtrichtung aufgestellt u. somit kaum erkennbar sind.


Hohe Kiefer
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18.11.2024, 16:34 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die fahrbahnparallele Einbahnstraßenbeschilderung (Richtungspfeil mit Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“) entspricht den einschlägigen Verwaltungsvorschriften, an die man auch bei der Ausschilderung der Verkehrsführung im Baustellenbereich in der Hohen Kiefer gebunden ist.
Diese kann nicht alle Eventualitäten abbilden. Die Beschilderung ist in die StVO eingebettet, die darüber hinaus eindeutig regelt, dass Wartepflicht auf der Hindernisseite besteht, also ein entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen ist. Hierzu sind (neben dem Baustellenverkehr) nur Linienbusse berechtigt. Befindet sich abfließender Verkehr von der Ampel-Kreuzung bereits in der Engstelle, gilt auch für Busse § 1. Diese sind dann bis zur Räumung der Engstelle durch den Gegenverkehr wartepflichtig. Fahrzeugführer vor der Engstelle dürfen aber in diese erst einfahren, wenn der Bus wiederum diese passiert hat.
Vor diesem Hintergrund ist eine Veränderung der Aufstellung der Beschilderung nicht nur nicht zulässig, sondern auch nicht erforderlich.

 

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