Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihren Hinweis an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
25.01.2021
Das Maerker Portal kann nicht zur Beantragung einer Aufstellung oder Entfernung von amtlichen Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen oder Markierungen genutzt werden. Sämtliche verkehrsregelnde Maßnahmen und die damit verbundene Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO, bedürfen der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming.
Bei der nächstmöglichen Verkehrsschau, werden wir gemeinsam prüfen, inwieweit die Voraussetzungen der Freigabe für den Radfahrer erfüllt sind und ob eine entsprechende Verkehrsanordnung durch den Landkreis Teltow-Fläming erteilt werden kann. Über das Ergebnis benachrichtigen wir Sie dann unter Ihren angegeben Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion